Ein Erbe kann den Nachlass kostenlos ausschlagen, wenn er mehr Schulden erbt als Vermögen, oder wenn der Ertrag nach Abzug aller Schulden nicht mehr als 5.219,21 Euro beträgt.
Wird ein Erbe ausgeschlagen, können die Gläubiger keine Forderungen mehr an ihn stellen. In der Folge muss der Erbe auf sämtliche Güter aus dem Nachlass verzichten und darf auch keine persönlichen Dinge wie Fotos für sich beanspruchen.
belga/jp