Die Kammer hatte am 11. Juni den Gesetzesvorschlag verabschiedet. Sobald Stau ist, muss auf Straßen mit mindestens zwei Fahrbahnen eine Rettungsgasse gebildet werden.
Verkehrsteilnehmer auf dem linken Fahrstreifen müssen dann soweit wie möglich nach links ausscheren, Fahrer auf dem mittleren und rechten Streifen müssen ganz nach rechts.
belga/cd