Wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro rechnen. Wenn man mehrmals erwischt wird, kann die Geldbuße auf bis zu 4.000 Euro steigen. Sogar eine dreimonatige Gefängnisstrafe ist nicht ausgeschlossen.
Die Maskenpflicht gilt für Menschen, die älter als zwölf Jahre sind. Die Liste der betroffenen Orte ist verlängert worden. Ein Mund-Nasen-Schutz ist auch Pflicht in Justizgebäuden und wenn man Geld an einem Bankautomat abhebt. Ansonsten gilt sie, wie am Freitag angekündigt, in Geschäften, Einkaufszentren, Kinos, Theatersälen, Konzertsälen, Konferenzräumen, Gebetshäusern, Museen, Bibliotheken, Casinos und Spielhallen.
Das Kabinett von Innenminister De Crem hat präzisiert, dass man im Kino den Mundschutz kurz abnehmen darf, um etwas zu trinken oder zu essen.
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