Dabei soll ein Artikel 22ter in die Verfassung eingefügt werden, der besagt, dass "Menschen mit Behinderung das Recht haben, vollständig in die Gesellschaft integriert zu werden, inklusive entsprechende Anpassungen und Hilfsmittel." Auch die Kammer muss noch grünes Licht geben.
Der Senat will außerdem die Rechte von Belgiern im Ausland stärken. Sie sollen in Zukunft auch ihre Stimme bei den Regional- und Gemeinschaftswahlen abgeben können. Die Senatoren nahmen einen Gesetzesvorschlag von MR, Open VLD und CD&V einstimmig (bei zwei Enthaltungen von frankophonen Senatoren) an.
Bisher dürfen Belgier, die im Ausland leben, nur für die Föderalwahlen abstimmen. Damit das angepasste Wahlrecht in Kraft treten kann, muss auch in dem Fall noch die Kammer zustimmen.
belga/km