Nach einem Urteil von Donnerstag müssen Geschädigte nicht unbedingt in Deutschland gegen VW vor Gericht ziehen, wo der Autohersteller seinen Hauptsitz hat. Stattdessen können sie VW im Land des Autokaufs auf Schadenersatz verklagen (Rechtssache C-343/19).
Für belgische Autobesitzer, die Opfer des sogenannten "Dieselgates" geworden sind, bedeutet das, dass sie vor ein belgisches Gericht ziehen können.
In Deutschland endete die erste Musterklage mittlerweile mit einem Vergleich. Rund 260.000 Dieselkunden bekommen je nach Modell und Alter ihres Autos zwischen 1.350 und 6.257 Euro.
dpa/belga/est