Die EU-Kommission hat das Verfahren vor dem EuGH in Luxemburg angestrengt, weil die Regierung Verhofstadt es bislang versäumt hat, eine EU-Richtlinie zur Personalvertretung in Unternehmen mit höchstens 50 Mitarbeitern. In den kleinen und mittleren Unternehmen muss die Möglichkeit zur Information und Konsultation mit Arbeitnehmern nach europäischem Recht geschaffen werden. Diese Richtlinie ist bislang nicht in eine belgische Gesetzgebung geflossen. Nach zwei offiziellen Mahnungen hat die EU-Kommission Belgien wegen den Versäumnisses jetzt vor den EuGH gebracht.
Nach zwei offiziellen Mahnungen muss Belgien jetzt vor den EuGH
Der belgische Staat wird sich wegen des Nichtumsetzens einer europäischen Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten müssen.