Um eine Infektion mit der gefürchteten Vogelgrippe zu vermeiden, hat die staatliche Ernährungsaufsicht Gesundheitsminister Demotte vorgeschlagen, vom 11. September bis zum 31. Oktober in einigen Landesteilen wieder eine Stallpflicht zu verfügen. Landesweit sollen die Geflügelbestände vor einem Kontakt mit Zugvögeln geschützt werden. Im vergangenen Jahr hatten Zugvögel das gefürchtete und auch für Menschen gefährliche H5N1 Vogelgrippevirus nach Westeuropa eingeschleppt. In Belgien war kein Infektionshers festgestellt worden. Vermutlich auch wegen der strikten Einhaltung der bereits damals verfügten Stallpflicht. Weitere Informationen sind auch online unter www.afsca.be bei der Lebensmittelkontrollbehörde abrufbar.
Belgien will in Kürze wieder Stallpflicht für Geflügel einführen
Für bislang freilaufendes Geflügel wird in Kürze in Belgien vermutlich wieder eine Stallpflicht verfügt. In einigen Wochen werden auch hierzulande wieder zahlreiche Zugvögel erwartet.