Dies ist in dem neuen Gesetz über die sogenannte 'Co-Elternschaft' festgehalten, das jetzt im Staatsblatt erschienen ist. Dies bedeutet, dass 'Scheidungskinder' ungefähr gleich viel Zeit mit ihrer Mutter als auch mit ihrem Vater verbringen sollen. Die Familienrichter hatten früher größere Ermessensspielräume. In den meisten Fällen hatten die Gerichte in punkto Wohnort zugunsten der Mutter entschieden. Dem Vater wurde in der Regel ein von zwei Wochenenden mit den Kindern zugestanden.
Gesetz über Co-Elternschaft tritt in Kraft
Bei Ehescheidungen müssen die Gerichte künftig auf ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile achten, falls darüber bei beiden Parteien Einigkeit besteht.