Der Staat kümmert sich dann darum, das Geld vom säumigen Zahler zurückzubekommen. Um diesen Vorschuss zu erhalten, durfte der oder die Alleinerziehende aber nicht mehr als 2.200 Euro netto verdienen. Diese Gehaltsgrenze fällt nun weg.
Vor allem Frauen profitieren von der Gesetzesänderung. In vier Fünftel der Trennungen von Paaren mit Kindern kümmert sich vor allem die Mutter um die Erziehung.
rtbf/okr