Das ist keine große Überraschung: Der April ist der erste Monat, in dem die Coronamaßnahmen für die ganze Dauer in Kraft waren. Keine Cafébesuche, keine Einkäufe außer Lebenswichtiges, keine Ausflüge mehr. Das alles wurde Mitte März verboten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen in der zweiten Märzhälfte setzten sich im April in vollem Umfang fort.
Am spektakulärsten ist der Rückgang der Mehrwertsteuereinnahmen, d.h. der Einnahmen aus dem Konsum. Im Vergleich zum April des letzten Jahres sind sie um 84 Prozent zurückgegangen. Während die Steuerbehörden im April 2019 3,8 Milliarden Euro aus der Mehrwertsteuer eingenommen haben, sind es in diesem Jahr nur rund 600 Millionen Euro.
Aber, das ist wichtig: Der April steht steuertechnisch gesehen nicht nur für den April. Denn im April zahlen viele Selbstständige und Unternehmen Steuern für ein ganzes Quartal. Eine der Maßnahmen der Regierung zur Stützung der Wirtschaft war der Aufschub aller Arten von Zahlungen, unter anderem auch für die Zahlung der Mehrwertsteuer. Besonders im Monat April kann dies also wegen der Quartalszahlung einen großen Effekt haben.
Die Frage ist nur, inwieweit die Verschiebung zur Einstellung der Zahlung wird. Ein Teil des Konsums, der aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht realisiert werden konnte, wird vielleicht später nachgeholt, aber ein Teil wird einfach nicht stattfinden. Und vor allem: Wenn Unternehmen in der Zwischenzeit in Konkurs gehen, verschwinden natürlich auch ihre Mehrwertsteuerzahlungen.
Auch Einnahmen aus anderen Steuern stark gesunken
Dazu gehören Quellensteuer und Vorauszahlungen, das sind zwei Arten von Steuern, die man im Voraus auf ein Einkommen zahlt. Es ist logisch, dass diese sinken, wenn viele Menschen - und sei es nur vorübergehend - arbeitslos sind oder wenn Unternehmen nicht aktiv sind.
Allerdings geht es in der aktuellen Krise um einen Rückgang um mehr als ein Drittel der üblichen Einnahmen. Oder in Euro ausgedrückt: minus zwei Milliarden für die Vorauszahlungen und minus 1,3 Milliarden für die Quellensteuer.
Für die Quellensteuer und die Vorauszahlungen gilt ebenfalls ein Aufschub. Auch hier kann also zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliches Geld bei den Steuerbehörden eingehen, vorausgesetzt die Unternehmen und Selbstständigen überleben die Krise.
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