Selbstständige, die wegen der Coronakrise nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, haben Anspruch auf das Überbrückungsgeld. Es beträgt knapp 1.300 Euro. Leben Kinder im Haushalt, steigt der Satz auf 1.600 Euro.
Allein vergangenen Monat wurden 345.000 Anträge gestellt. Seit Ausbruch der Coronakrise wurden mehr als eine Milliarde Euro bewilligt.
Auch Selbständige haben Anrecht auf Corona-Elternurlaub
Außerdem hat der Ministerrat am Samstag beschlossen, dass Selbstständige mit Kindern für die Monate Mai und Juni auch Corona-Elternurlaub beantragen können.
Berechtigt sind Eltern, deren Kindern höchstens zwölf Jahre alt sind oder eine Behinderung haben. Anträge können ab Montag bei den Sozialversicherungen gestellt werden.
rtbf/b/sh