Die Führerscheingesetzgebung wurde zum 1. September angepasst. Alleine an diesem Tag wurden bereits 800 Anträge zu Ausfertigung eines vorläufigen Führerscheins gestellt. Diese vorläufige Fahrerlaubnis wird dann ausgegeben, wenn ein 18-jähriger Fahrneuling bereits 20 Trainingsstunden bei einer Fahrschule absolviert hat. Dann wird es möglich 18 Monate lang mit dem vorläufigen Führerschein ohne Begleitung zu fahren. 17-jährige Fahranfänger können fortan eine vorläufige Fahrerlaubnis für den Zeitraum von drei Jahren erhalten, wenn sie in dieser Zeit in Begleitung eines Führerschein-Inhabers ein Fahrzeug lenken.
Neue Führerscheingesetzgebung stößt auf großes Interesse
Nach der Novelierung der belgischen Führerscheingesetzgebung haben die zuständigen Behörden im Land bereits eine deutliche Zunahme der Anträge auf eine vorläufige Fahrerlaubnis feststellen können.