Bei der Unterredung ging es offenbar um zwei Königliche Erlasse im Rahmen der Sondervollmachten. Einerseits sieht ein Erlass vor, dass Hilfspfleger auch Aufgaben von Krankenpflegern übernehmen können. Die Bedingungen für das Delegieren dieser Aufgaben seien sehr undeutlich.
Ein zweiter Erlass schafft die Möglichkeit, im Bedarfsfall Gesundheitspersonal zu verpflichten. Dies ist nach Gewerkschaftsangaben unverständlich, da die Infektionskurve abnimmt. Bislang habe die Flexibilität des Personals es ermöglicht, die Krise zu bewältigen.
belga/cd