Sie hatten Standardbehandlungen zu teuer abgerechnet. Zwei Drittel der betroffenen Häuser sind unter privater Trägerschaft. Seit 2002 errechnet die INAMI die Durchschnittskosten für Routineeingriffe. Liegt ein Krankenhaus eklatant darüber, kann der Staat das Geld zurückfordern. Diese Praxis wurde in diesem Jahr erst zum zweiten Mal angewendet. Letztes Jahr mussten noch fast sechs Millionen Euro zurück gezahlt werden.
belga / okr