Eine Harmonisierung wäre sinnvoll für den Jagdsektor, der nicht nur eine wirtschaftliche Bedeutung hat, sondern auch eine wichtige Rolle für die Regulierung der Wildbestände und damit für die Ökologie spielt.
In Belgien gibt es derzeit offiziell 16.300 Jäger. Viele davon besitzen Jagdscheine sowohl für Flandern als auch für Wallonien. In der Region Brüssel ist die Jagd grundsätzlich untersagt.
In der wallonischen Region setzt dieser Sektor jährlich etwa 250 Millionen Euro um. In der vergangenen Saison sind fast 18.000 Wildschweine erlegt worden. An zweiter Stelle folgt Rehwild mit gut 11.000 Abschüssen. Etwa 5.500 Stück Rotwild wurden geschossen. Dies sind die drei wichtigsten bejagbaren Wildarten in der wallonischen Region.
Doch die Jagdzeiten sind recht unterschiedlich. Während Wildschweine das ganze Jahr über vom Ansitz aus oder auf der Pirsch erlegt werden dürfen, ist dies bei Treibjagden nur zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember erlaubt. Rehe und Hirsche dürfen ab dem 1. Oktober bis Ende Dezember bejagt werden, Hirsche mit Geweih ab dem 21. September. Zusätzlich gibt es in der ersten Hälfte des Monats Mai eine Jagdperiode für den Rehbock. Die Jagd auf Füchse ist wiederum das ganze Jahr über erlaubt.
Solche Jagdzeiten bestehen auch für eine Reihe anderer Arten, wie Tauben, Rebhühner oder Enten. Fachleute beherrschen diese Regeln, doch für Laien genügt es zu wissen, dass die Hauptjagdsaison zwischen dem 1. Oktober und Ende Dezember liegt. Dann finden auch die Treibjagden statt.
In Flandern gelten aber andere Jagdzeiten. Das ist wiederum wichtig für die Vermarktung von Wildfleisch. In wallonischen Geschäften darf Rehfleisch zum Beispiel zwischen dem 1. und dem 25. Mai sowie zwischen dem 1. August und dem 15. Februar angeboten werden. In Flandern ist dies zwischen dem 15. Mai und dem 25. September erlaubt. Und in Brüssel erstreckt sich der Vermarktungszeitraum von Anfang Mai bis zum 10. Dezember.
Wildkaninchen dürfen in Flandern das ganze Jahr über verkauft werden, in Wallonien hingegen nur bis zum 10. März. Wurde ein wallonisches Wildkaninchen jedoch vor dem 10. März nach Flandern verkauft, so darf es auch danach noch in den Handel gebracht werden. In Wallonien gilt nach diesem Datum eine Ausnahme für den Verkauf von Kaninchenfleisch, wenn es zu Pastete verarbeitet wurde. Diese Ausnahme besteht in Brüssel allerdings nicht.
Die Situation ist also alles andere als übersichtlich. Der Einzelhandelsverband Fedis hat daher eine Vereinheitlichung der Regelungen gefordert. Im kommenden Jahr soll eine neue Gesetzgebung erscheinen, denn die Jagdzeiten werden jeweils für fünf Jahre festgelegt, und die derzeit geltenden Bestimmungen betreffen den Zeitraum 2006-2011. Das wäre eine Gelegenheit, um in diesem Wirrwarr aufzuräumen, es sei denn, dass einige Kenner der Materie einen allzu großen Vorteil aus der Unübersichtlichkeit der Daten und Termine ziehen würden.
Bild: belga