Ist ein Zug innerhalb eines halben Jahres 25 Mal mindestens eine Viertelstunde zu spät, werden den Passagiere zehn Prozent ihrer Reisekosten zurückerstattet. Wer zwei Stunden auf seinen Zug warten muss, erhält die Hälfte des Fahrpreises zurück. Angekündigte Streiks und Unterhaltsarbeiten können bei Verspätungen nicht geltend gemacht werden.
Hat der Zug Verspätung winkt eine Entschädigung
Bei Verspätungen der Bahn haben Zugreisende ab heute das Recht auf Entschädigung.