Diese Entscheidung sei die Gelegenheit, erneuerbare Energien zu entwickeln, so die Grünen. Auch könne so die Energiewende vorangetrieben werden.
Verschiedene Umweltorganisationen zeigten sich ebenfalls zufrieden und sprachen von einem historischen Urteil. Es spiele auch eine entscheidende Rolle bei zukünftigen Vorhaben, die Laufzeit anderer Kernkraftwerke zu verlängern.
Der Verfassungsgerichtshofs hat am Donnerstag die Laufzeitverlängerung für die Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2 gekippt. Dem Urteil zufolge muss die Regierung bis Ende 2022 nachbessern, ansonsten müssen die Meiler vom Netz.
Die Regierung Michel hatte 2015 ein Gesetz über die Laufzeitverlängerung für Doel 1 und Doel 2 verabschiedet. Hauptargument: die Sicherung der Stromversorgung. Die beiden ältesten Reaktorblöcke des Landes sollten bis 2025 Strom liefern. Nach dem damals geltenden Fahrplan für den Atomausstieg hätten Doel 1 und Doel 2 eigentlich 2015 vom Netz genommen werden müssen. Ihre Betriebsdauer wurde damals aber um noch einmal zehn Jahre verlängert.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes von Donnerstag kommt nicht ganz aus heiterem Himmel, wie der Ecolo-Kammerabgeordnete Samuel Cogolati erklärt: "Das hatten wir erwartet, denn der Europäische Gerichtshof hatte im Sommer schon ein vergleichbares Urteil gefällt. Er hatte von Belgien gefordert, eine grenzübergreifende Konsultation durchzuführen und auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellen zu lassen."
Weder die Einbeziehung der Nachbarländer, noch die Umweltstudie haben stattgefunden, und damit war die Verlängerung von Doel 1 und Doel 2 gesetzeswidrig, so Cogolati.
Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht hatten zwei Umweltorganisationen, nämlich der Bond Beter Leefmilieu BBL und Inter-Environnement Wallonie IEW. Für Arnaud Collignon, Energieexperte der IEW, sagt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vor allem aus, dass man die Laufzeit eines Atomkraftwerkes nicht mal eben einfach so verlängern könne.
Man müsse die Menschen konsultieren. Man müsse Umweltverträglichkeitsstudien durchführen. Schließlich seien die möglichen Gesundheitsfolgen einer Laufzeitverlängerung für Akw riesig und nichts, was man auf die leichte Schulter nehmen dürfe, sagte Collignon in der RTBF.
Marghem relativiert
Die föderale Energieministerin Marie-Christine Marghem relativiert aber. Das Gesetz sei zwar gekippt, aber die beabsichtigte Wirkung bleibe erhalten: Doel 1 und Doel 2 laufen weiter und werden weiter Strom liefern. Und außerdem blieben der Regierung knapp drei Jahre, um die verlangte Umweltverträglichkeitsstudie machen zu lassen, fügte die Ministerin hinzu.
Marghem versucht sogar, dem Ganzen etwas Positives abzugewinnen: "Mit Blick auf eine mögliche künftige Laufzeitverlängerung für andere Meiler haben wir ein gewisses Interesse daran, vorausschauend zu agieren und Studien zu erstellen, die längerfristig Bestand haben."
Klingt also fast so, als ob - zumindest für die Energieministerin - auch der Atomausstieg 2025 nicht wirklich in Beton gegossen ist.
Aber so oder so unterstreicht die ganze Akte einmal mehr, wie dringend Belgien eine handlungsfähige Regierung braucht. Und gleichzeitig ist es eine sehr heiße Kartoffel, die die nächste Regierung, egal wie sie aussieht, auf dem Teller haben wird.
cd/bs/km
Auch Gerichtsurteile können keinen grundlastfähigen Strom herbeizaubern.
Doel und Tihange sind in 10 Jahren und auch in 20 Jahren noch in Betrieb.
Hier geht es nicht um Zauberei, sondern um national wie international bindende Rechtsprechung. Und es ist nicht zu raten, dagegen zu verstoßen. So teuer wäre kein Strom dieser Welt, den es regenerativ entstanden übrigens "an jeder Ecke" günstig zu erwerben gibt.