Ursprünglich sollten die beiden ältesten Reaktoren des Landes bereits 2015 abgeschaltet werden. Doch damals wurde ein Gesetz verabschiedet, dass sie nochmal zehn Jahre laufen sollten. Ansonsten sei die Energieversorgung gefährdet.
Zwei Umweltschutzorganisationen reichten daraufhin Klage gegen das Gesetz ein. Sie waren der Ansicht, dass, um die Laufzeit der Reaktoren zu verlängern, Modernisierungsarbeiten nötig gewesen wären. Und die Regierung hätte eine Studie über die Auswirkungen auf die Umwelt organiseren müssen. Außerdem hätte es ein Einspruchsverfahren geben müssen. Der Verfassungsgerichtshof gab den Klägern am Donnerstag Recht.
Doel 1 und 2 dürfen allerdings noch bis Ende 2022 am Netz bleiben. Bis dahin muss es ein neues Gesetz geben, das den Anforderungen entspricht. Das Timing einzuhalten dürfte aber ohne vollwertige Regierung nicht einfach sein.
vrt/vk
Hätten wir vernünftige Föderalpolitiker, würde der Belgische Staat der BRD wenigstens jetzt mal richtig fett Druck machen, den sofortigen Kohleausstieg als nicht den einzigen Nationalen Alleingang der BRD sofort rückgängig zu machen im Interesse aller mitteleuropäischen Länder, die auf ein stabiles Stromnetz angewiesen sind.
Damit im Föderalen Königreich nicht demnächst die Lichter ausgehen, weil in der BRD bei den richtigen Witterungsbedingungen mit Unterschreitung der Netzfrequenz der wochenlange flächendeckende Nationalblackout zu hundert Prozent schon bald ausbrechen wird mit allen Konsequenzen für das gesamte Europäische Verbundnetz.
"Hätten wir vernünftige Föderalpolitiker, würde der Belgische Staat der BRD wenigstens jetzt mal richtig fett Druck machen, den sofortigen Kohleausstieg als nicht den einzigen Nationalen Alleingang der BRD sofort rückgängig zu machen im Interesse aller mitteleuropäischen Länder, die auf ein stabiles Stromnetz angewiesen sind."
Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie da einfach Unsinn schreiben, Herr Drescher?