Drei Viertel der Patienten, die Sterbehilfe beantragt hätten, seien älter als 70 gewesen, 40 Prozent älter als 80. In vier von fünf Fällen seien die behandelnden Ärzte von einem bevorstehenden Sterben des Patienten ausgegangen.
Weiter teilte die Kommission mit, dass es 2019 einen einzigen Fall eines Minderjährigen gab, bei dem Sterbehilfe geleistet wurde.
Die erforderlichen Dokumente, die bei der zentralen Euthanasie-Kommission eingereicht werden müssen, waren in 75 Prozent der Fälle in niederländischer Sprache und in 25 Prozent in Französisch.
belga/mh