Kinder werden in der heutigen Zeit häufiger als früher zu Werbezwecken genutzt. Es wird ein Bild des Kindes mit den Sneakers oder dem Schulranzen der Marke x gepostet. Das Produkt verkauft sich besonders gut, wenn derjenige viele Follower hat.
Die junge Mutter der zwölfjährigen Nanou ist populär auf Youtube und hat rund 160.000 Abonnenten. Nanou hat schon online für die Schultaschenmarke mit dem Äffchenanhänger geworben.
Wenn das Kind finanziell entlohnt wird und die Firma eine Autoritätsrolle, ja Chefrolle über das Kind ausübt, dann ist Werbung im Internet Kinderarbeit. Wenn die Entlohnung über einen Gutschein geregelt ist oder das Kind, wie in diesem Fall, den Schulranzen oder die Sneakers, die es getragen und gepostet hat, danach behalten darf, dann ist es rechtmäßig in Ordnung. So lauten die Regeln, sagt Joris de Wortelaer von der belgischen Vereinigung für Arbeitsrecht.
Die Regeln sind aber schwammig. Wenn ein Kind Werbung für Blauklötzchen macht und zehn Kisten davon nach Hause geschickt bekommt, dann ist das so viel, dass es einer klassischen Entlohnung gleichkommt. Das ist in Belgien wiederum nicht legal.
Die Niederländer setzen in ihren Untersuchungen den Fokus auf das Alter. Bis 13 Jahre darf nicht gearbeitet werden, Punkt aus. In Belgien ist die Schwelle höher angesetzt. Bis zum 15. Lebensjahr darf man nicht arbeiten. Und bis zum 18. Lebensjahr bedarf es des Einverständnisses der Eltern.
Und die Grenzen sind fließend. Das Influencer-Dasein ist ein Trend unserer Zeit. Zehn Kisten mit Bauklötzchen sind zu viel, bei einer Kiste ist noch nicht die Rede von Kinderarbeit. Wer die Grenze setzt, ist unklar.
Es gibt die Möglichkeit anzugeben, dass das eigene Kind als Influencer aktiv ist. Auf der Internetseite "Influo.com" kann man sich anmelden, wenn man Influencer sein will und als solcher aktiv ist. Minderjährige brauchen dort die Einwilligung ihrer Eltern. Fraglich ist, ob sich dort tatsächlich jeder anmeldet.
Im Falle der zwölfjährigen Nanou haben die Eltern darauf geachtet, dass alles seine Ordnung hat. Die Mutter hat beim föderalen Arbeits- und Sozialdienst nachgehakt, ob es rechtens ist, wenn ihre Tochter aktiv ist. In dem Fall hieß es "ja", weil sie nur sporadisch von Unternehmen gefragt wird. Nicht zuletzt aber auch, weil die Mutter die Hand darauf hält und Anfragen ablehnt, wenn es zu viele sind.
morgen/js/cs