Die Regelung besagt, dass die Gewerkschaften vor einer Streikankündigung 30 Tage mit der Direktion verhandeln müssen. Außerdem darf ein Streik frühestens erst zehn Tage nach der Ankündigung beginnen.
Die zehntägige Periode soll genutzt werden, um einen Minimaldienst in den Gefängnissen zu organisieren.
Seit mehreren Wochen protestieren die Wärter in den Haftanstalten gegen die Einführung der Minimaldienst-Regelung. Die Gewerkschaften nennen die Einführung von Minister Geens eine kalte Dusche.
belga/rtbf/jp