Im April 2019 hatte die Gesetzgebung geändert. Damit wurde es den Eltern leichter gemacht, ihrem Sternenkind einen Namen zu geben. Sie können das jetzt aber bis Ende März rückwirkend tun.
Die Bedingung für einen Vornamen ist, dass das Baby mindestens 20 Wochen ausgetragen wurde. Für den Nachnamen müssen es 25 Wochen sein. Ein Name kann es den Eltern leichter machen, den Verlust zu verarbeiten.
vrt/vk