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Neue Proteste und Verbote wegen Schweinepest

11.02.202016:47
Afrikanische Schweinepest
Bild: Jean-Luc Flemal/Belga

Die afrikanische Schweinepest ist aus den großen Schlagzeilen verschwunden. Im September 2018 war sie im Südwesten der Provinz Luxemburg ausgebrochen. Durchaus gute Erfolge konnten seitdem im Kampf gegen die Schweinepest erzielt werden, aber ausgerottet ist sie noch nicht. Die sogenannten Sperr- und Beobachtungsgebiete bleiben vorerst erhalten. Und das hat am Dienstag für neue Verbote und einer Ankündigung von Protesten geführt.

Den Verbänden der holzverarbeitenden Industrie und den Besitzern ländlicher Gebiete wird es jetzt zu bunt. Weiter müssen sie darauf warten, Zutritt zu den Flächen zu erhalten, die wegen der Schweinepest zum Sperrgebiet erklärt worden sind. Weil sie dort seit Ausbruch der Schweinepest nicht mehr hindürfen, gehen ihnen Einnahmen verloren.

Zuletzt hatten sie gehofft, bald wieder in die Gebiete zu dürfen. Doch Ende Januar entschied die wallonische Ministerin für Waldgebiete, Céline Tellier von Ecolo, anders. Bis Mitte Mai verlängerte sie das Verbot.

"Das wird schwere wirtschaftliche Konsequenzen für uns haben", schimpfen am Dienstag die beiden Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die neuerlichen Verluste würden in die Millionen Euro gehen, Arbeitsplätze seien bedroht. Dabei sei die Schweinepest doch klar am Abflauen. Donnerstag in einer Woche, am 20. Februar, wollen die beiden Verbände in Namur deshalb gegen den Beschluss der Ministerin protestieren.

Solchen Ärger muss der Gouverneur der Provinz Luxemburg wegen seines heutigen Beschlusses nicht fürchten. Er verkündete am Dienstag: Wie schon im vergangenen Jahr werden Pfadfinderlager in dem Gebiet der Schweinepest weitgehend verboten.

Dabei gibt es zwei Gebiete zu unterscheiden, für die auch zwei unterschiedliche Maßnahmen gelten. "Da ist zum einen der Sperrbezirk, so, wie er von Europa definiert ist", sagte Olivier Schmitz am Dienstag gegenüber der RTBF. "Darin gilt das Prinzip: keine Lager, außer eventuell in Gebäuden, wie zum Beispiel in Schulen mitten in Dörfern. Kinder in jungen Jahren könnten dort unterkommen."

Neben dem Sperrgebiet, wo nachweislich noch Schweine mit Pestbefall herumlaufen, gibt es das so genannte Beobachtungsgebiet um die Sperrbezirke herum. Dort werde gejagt, dort müsse man deshalb vorsichtig sein. Lager sind auch dort verboten. "Dort können aber Ausnahmen beantragt werden", sagt der Gouverneur. Allerdings müssten solche Ausnahmeanträge bis zum 16. März vorliegen.

Warum überhaupt die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie im vergangenen Jahr getroffen werden, obwohl die Zahl der von der Schweinepest befallenen Wildschweine rückläufig sei, erklärt Gouverneur Schmitz wie folgt: "Wir machen das, um kohärent zu sein in Hinsicht auf die Maßnahmen, die von der Region für den Wald beschlossen werden. Als Gouverneur bin ich für alle nicht bewaldeten Flächen zuständig. Das ist also eine Frage der Kohärenz."

Dass er schon jetzt im Februar die Verbote für die Lager im Frühjahr und vor allem Sommer ausspricht, begründet der Gouverneur mit der Planungssicherheit, die er den Pfadfindern geben will. "Es wäre schade für sie", sagt Schmitz, "kurz vor Beginn ihrer Lager zu erfahren, dass sie dort nicht sein können, weil man in der Nähe ihres Lagerplatzes eine Wildschweinleiche gefunden hat. Deshalb machen wird unsere Ankündigung jetzt schon im Februar. Das gibt den Pfadfindern die Zeit, sich nach anderen Lagerplätzen umzuschauen."

Kay Wagner

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