Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der letzte Urnengang in Neufchateau gültig war.
Die Bürger von Neufchateau mussten im Juni letzten Jahres die Gemeinderatswahl vom Oktober 2018 wiederholen. Grund war, dass Anhänger der Liste des Bürgermeisters Dimitri Fourny mit gefälschten Wahlvollmachten Stimmen abgegeben hatten.
Gegen das Ergebnis der Wahlwiederholung hatte dann Fourny geklagt. Er behauptete, dass rund 200 Ausländer nicht wählen konnten, weil sie nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich in die Wählerlisten einschreiben zu lassen.
Diesen Vorwurf hat der Verfassungsgerichtshof jetzt abgeschmettert. Demnach ist das Ergebnis vom Juni gültig. Wegen der neuen Sitzverteilung im Gemeinderat von Neufchateau gilt es als sicher, dass Dimitri Fourny nun sein Bürgermeisteramt räumen muss.
rtbf/okr