Darunter ist "Broeders van Liefde", eine christliche Organisation, die in Belgien einige psychiatrische Einrichtungen betreibt. So sieht das Gesetz keine konkrete Strafe für Ärzte vor, die sich nicht an die Euthanasiebestimmungen halten.
Daher müsse die Justiz andere mögliche Anklagepunkte formulieren. Im Fall von Tine Nys war das Mord. Das wiederum hält Broeders van Liefde für einen zu schwerwiegenden Vorwurf.
Auch Ärzte fordern Nachbesserungen am Euthanasiegesetz, unter anderem mehr Rechtssicherheit bei Sterbehilfe bei psychischen Leiden.
Justizminister Geens bekräftigt, dass es sich um eine unheilbare Erkrankung handeln muss. In der VRT sagte er, unheilbare physische Krankheiten führten zum Tod.
Bei psychischen Erkrankungen sei das anders. Daher müsse das Euthanasiegesetz auf den Prüfstand. Das betreffe die Voraussetzungen für Sterbehilfe, aber auch die Sanktionen und die Bewertung.
vrt/okr