Die zwölf Männer und Frauen müssen entscheiden, ob die drei des Mordes angeklagten Ärzte schuldig sind oder nicht. Sie waren 2010 an der Sterbehilfe von Tine Nijs beteiligt.
Zum Abschluss hatten die Angeklagten erklärt, dass sie nach Ehre und Gewissen gehandelt haben und in ihren Augen das Möglichste für Tine Nijs getan haben. Sie bedauern selbst, dass sie nicht mehr hätten tun können. Sie seien nach wie vor davon überzeugt, alles richtig gemacht zu haben und dass Tine Nijs auf jeden Fall für eine Euthanasie in Frage kam.
Zuvor hatte der Anwalt der angeklagten Psychiaterin sein Plädoyer gehalten. Der Anwalt erklärte, sie habe als hoch angesehene Psychiaterin schon vielen Menschen geholfen. Es sei eine Schande, dass sie als Giftmörderin abgestempelt werde. Der Prozess sei unhaltbar. Es sei juristisch unmöglich, einen Arzt des Giftmordes zu verurteilen, der bei einer Sterbehilfe-Prozedur lediglich sein Gutachten abgegeben habe.
Die Familie von Tine Nijs ist anderer Ansicht, und glaubt, dass die Sterbehilfe ungerechtfertigt war.
vrt/vk