Die Anwälte der drei angeklagten Ärzte forderten in ihren Abschlussplädoyers den Freispruch ihrer Mandanten. Von Mord könne absolut keine Rede sein, sagte die Anwältin des Arztes, der die Euthanasie an der psychisch kranken Tine Nijs durchgeführt hatte. Tine habe ganz klar gesagt, dass sie ruhig und würdig und mit menschlicher Hilfe aus dem Leben scheiden wolle. Wenn man diesen Wunsch in Frage stelle, dann stelle man grundsätzlich Sterbehilfe in Frage.
Außerdem seien Angehörige von Tine beim Vollzug der Sterbehilfe dabei gewesen. Wenn die Ärzte einen Mord begangen hätten, so wie die Anklage es vorgibt, dann hätten sich die Angehörigen mitschuldig an dem Mord gemacht, weil sie ihn nicht verhindert hätten, so die Anwältin.
Zuvor hatte die Forderung der Kläger nach Freispruch für den Hausarzt der Familie für Aufsehen gesorgt. Der Anwalt der Familie sagte, man sehe es jetzt als erwiesen an, dass der Hausarzt getäuscht worden sei. Die beiden anderen Ärzte hätten von ihm ein Dokument haben wollen, ohne ihm zu sagen, dass damit die Euthanasie ihren Lauf nehmen könne. Eine Stunde später sei Tine dann schon tot gewesen.
Der Euthanasie-Prozess in Gent neigt sich dem Ende entgegen. Am Donnerstag sollen die zwölf Geschworenen damit beginnen, über ihr Urteil zu beraten.
Kay Wagner