6 Kommentare

  1. Nicht ums Geld ? Nur ums Geld. Die Klage kam nämlich erst als ihr gesetzlicher Vater sie enterbte. Vorher hatte sie keinerlei Ambitionen und einen Vater brauchte sie schon lange nicht mehr, jedenfalls keinen, der bis zu ihrenm Erwachsenenalter keinerlei Rolle gespielt hatte. Und wieso gehört sie jetzt überhaupt zur Königsfamilie ? Zählt ein gesetzlicher Vater (Adoption) nicht mehr als der biologische ?

  2. Nun, die Enterbung war Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage gegen ihren biologischen Vater, sonst wäre dieser nämlich stets der rechtliche Vater im Wege gestanden.
    Ihr ehemaliger rechtlicher Vater hat sie auch nicht adoptiert, sondern war mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, und das ergibt eine recht starke rechtliche Fiktion der Vaterschaft - solange, bis jemand diese ausdrücklich angreift.

  3. Nun ich denke, dass jeder Mann, ganz gleich welche gesellschaftliche Position, Beruf, Amt "Er" inne hat, zu seinen von "IHM" gezeugten Kindern stehen sollte.
    Grundsaetzlich stehe ich dazu , dass im Falle einer bestehenden Ehe, ausserehelicher Sexualverkehr, wann , wo oder unter welchen Umstaenden auch immer unanstaendig ist, wohl aber vorkommen kann , wenn denn ploetzlich die
    Hormone verrueckt spielen.
    Was aber koennen die aus solch einer "Sexualbeziehung" entstandenen Kinder dafuer -> NICHTS ! Ich denke sehrwohl , dass hier Albert II sehr gut angestanden haette, die Charakterstaerke zu besitzen, zu diesen seinem Seitensprung bzw.
    von Ihm gezeuten Kind zu stehen unabhaengig davon "WER" nun durch die Bestimmungen des BGB / Eherecht , als gesetzlicher Vater eingetragen ist.

  4. Es ist traurig dass ein König mit Vorbildfunktion sich so klein verhält et das seit Jahren ! Man konnte die Kommentare dazu aus allen Ecken des Landes in den Zeitschriften lesen ; fremdschämen fällt mir dazu ein, sicher nach dem Urteil jetzt !! Der "neuen Tochter " wünsche ich endlich Frieden et freue mich für sie !!

  5. Erfreulich ist zumindest, dass der Rechtsstaat in diesem Fall funktioniert hat und niemand über dem Gesetz steht, auch nicht der (Ex-)König!

  6. "...niemand über dem Gesetz steht, auch nicht der (Ex-)König!"
    Nun ja, das ist nicht ganz richtig. Zwar ist Albert II. seit seiner Abdankung nur mehr eine Privatperson und kann deshalb sowohl zivil- als auch strafrechtlich belangt werden wie jeder andere Bürger auch.

    Aber der regierende König genießt laut Artikel 88 absolute Immunität: "Die Person des Königs ist unverletzlich; seine Minister sind verantwortlich."

    Laut dem Verfassungsrechtler Francis Delperée gilt das nicht nur für seine Handlungen als Staatsoberhaupt, sondern auch für den privaten Bereich.

    Immer laut Delperée gilt das nicht nur für Monarchien. Auch die Verfassung der französischen Republik kennt eine ähnliche Bestimmung: "Le président de la République n'est responsable que dans le cas de haute trahison."

    In Deutschland ist das weniger streng geregelt: "Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland genießt [...] politische Immunität im Inland. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn der Bundestag mit Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben." (Wikipedia)