985 Menschen haben im letzten Jahr ihren Familiennamen geändert. Das belegen Zahlen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz. Das sind fast 100 weniger als noch 2018. Die Zahl der Anträge lag allerdings höher, nämlich bei 1.317. Das ist aber immer noch acht Prozent niedriger als 2018.
2019 wurden insgesamt 700 Anträge genehmigt, wovon dann aber 985 Personen betroffen waren, da ein Antrag auch mehrere Personen einer Familie betreffen kann.
Nicht alle Anträge werden genehmigt. Denn die Namensänderung ist im Grunde kein Gesetz, sondern ein Gefallen. Und man benötigt einen triftigen und seriösen Grund dafür, den Namen zu ändern. Da wird dann auch das Strafregister unter die Lupe genommen und nach Einträgen durchforstet.
Ein Grund ist zum Beispiel, wenn man den Familiennamen innerhalb der Familie anpassen möchte, aufgrund von verschiedenen Nationalitäten, und weil sich der Name dann von einer Sprache zur anderen unterscheidet.
Eingebürgerte Belgier deren Name aus dem Herkunftsland sehr schwer auszusprechen oder zu schreiben ist, oder aber sie den gleichen Namen tragen wie ein Diktator aus ihrem Heimatland, dürfen den Familiennamen ändern. Auch bei adoptierten Kindern kann der Name geändert werden.
Aber es gibt noch weitere akzeptierte Gründe, zum Beispiel wenn ein Name negativ behaftet ist: wie zum Beispiel der Name Dutroux. Oder er als lächerlich gilt.
belga/lo