Am Mittwoch war herausgekommen, dass Keuleneer bei der Versammlung der Bewertungskommission anwesend war, die die Euthanasie von Tine Nijs 2010 einstimmig genehmigt hatte. Deshalb ist er befangen, sagt der Präsident der Rechtsanwaltskammer.
Keuleneer selbst glaubt nicht, dass er einen deontologischen Fehler gemacht hat, respektiert aber die Entscheidung.
Der Prozess am Genter Schwurgerichtshof kann aber weitergehen. Der Anwalt der Eltern vertritt jetzt auch die Schwestern.
Die damals 38-jährige Tine Nijs hatte Sterbehilfe beantragt, weil sie unheilbar psychisch krank war. Die Familie ist anderer Ansicht. Deshalb stehen drei Ärzte wegen Mordes durch Vergiftung vor Gericht.
vrt/vk