Proximus muss 150.000 Euro zahlen, Telenet 88.782 Euro. Bei Kontrollen im Jahr 2018 hatte das IBPT festgestellt, dass in mehreren Filialen nicht ausreichend Angaben über die Käufer von Prepaid-SIM-Karten eingefordert wurden. Sie hatten zum Beispiel vergessen, bei Käufern aus dem Ausland den Personalausweis zu kopieren.
Seit 2016 sieht ein Gesetz gegen Terrorismus vor, dass der Endverbraucher klar identifiziert sein muss, bevor die Handykarte aktiviert werden darf. Neben der Kopie muss der Verkäufer auch feststellen, ob es sich nicht um einen Ausweis handelt, der als gestohlen oder verloren gemeldet wurde.
belga/km