Sie riskieren eine lebenslange Haft wegen Mordes durch Vergiftung. Die Anwälte der drei Ärzte sagten am Freitag zum Auftakt, der Prozess sei eine Schande. Ihre Mandanten hätten alles getan, um Tine Nijs zu helfen und dürften nicht auf der Anklagebank sitzen. Alleine die Anklage wegen Mordes sei schon Strafe genug.
Ein Anwalt mutmaßte, der Prozess sei von höchsten kirchlichen Stellen beeinflusst worden, um so Ärzte abzuschrecken, Sterbehilfe zu leisten.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte Tine Nijs keine Sterbehilfe bekommen dürfen, da die Bedingungen dafür nicht erfüllt waren. Sie bezweifelt, dass Tine Nijs tatsächlich unheilbar krank war und dass die drei Ärzte in ihrer Beurteilung unabhängig waren. Auch seien gewisse formale Regeln nicht beachtet worden.
Demnach muss die Person ihren Willen eigenständig äußern können. Die Anfrage muss mehrmals gestellt werden. Zwischen der ersten Anfrage und der Ausführung muss mindestens ein Monat liegen. Die Person muss an einer unheilbaren Krankheit leiden. Und neben dem ausführenden Arzt müssen noch zwei andere Ärzte ihr Gutachten abgeben, darunter mindestens ein Psychiater.
vrt/vk