Es geht um Studenten, die Studienbeihilfe bezogen haben, obschon sie nicht mehr die Bedingungen dazu erfüllten, weil sie zu häufig Prüfungen nicht bestanden hatten. Die Aufforderung, die Studienbeihilfe zurückzuzahlen, ist ihnen erst Monate, in manchen Fällen sogar erst Jahre nach der Auszahlung zugestellt worden.
Die Studentenvereinigungen hatten dagegen mehrfach protestiert. Die Rückforderung erschwere noch zusätzlich die Situation der Betroffenen, die ohnehin zumeist schon in finanziellen Schwierigkeiten steckten.
rtbf/sh