April 2010, Tine Nys ist am Ende. Die damals 38-Jährige kann nicht mehr. Sie will sterben. Tines Leben war schon immer eine Achterbahnfahrt. Vor allem in ihrer Jugend leidet sie unter akuten psychischen Problemen, unternimmt Selbstmordversuche, muss sogar in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden.
Zwar geht es ihr anscheinend zwischenzeitlich besser. Doch dann geht eine Beziehung in die Brüche. Und die Trennung reißt alte Wunden wieder auf. Ihr geistiger Zustand verschlechtert sich dramatisch. Weihnachten 2009 eröffnet sie ihrem Hausarzt, dass sie sterben will, und stellt einen entsprechenden Antrag.
Das ist die Geschichte, so wie ihre beiden Schwestern, Lotte und Sophie Nys, sie vor knapp vier Jahren in der VRT erzählt haben. Ob es nur der Liebeskummer war? Freunde von Tine zweifelten das später in einem Interview an. Tine habe ständig psychische Probleme gehabt.
Wie dem auch sei, der Antrag auf Sterbehilfe wird angenommen. Motiv: Unerträgliche psychische Leiden. Das genüge aber nicht vollständig der Gesetzgebung, sagte Sophie Nys 2016 in der VRT-Fernsehsendung Terzake. Im Gesetz heißt es ausdrücklich, dass man an einer "unheilbaren Krankheit" leiden müsse. Das war aber nicht der Fall - eigentlich, denn zwei Monate vor ihrem Tod gab es plötzlich doch eine Diagnose: Autismus.
Ihre Schwester Tine habe so eine Art "Ärzte-Shopping" betrieben, sagt Sophie Nys. Das bedeutet, dass man so viele Mediziner abklappert, bis einer bereit ist, das zu (ver)schreiben, was man will. Ähnlich habe es sich auch mit dem eigentlichen Antrag auf Sterbehilfe verhalten, sagt Sophie. Die drei Ärzte, deren Unterschrift nötig ist, um ein solches Gesuch zu akzeptieren, die habe Tine sich selbst ausgesucht. Die drei hätten sich nicht einmal ausgetauscht, keine gemeinsame Diagnose gestellt.
Amateurhaftes Vorgehen
Das ist aber nur ein Kapitel der Strafanzeige, die die Familie gestellt hat. Das zweite betrifft den eigentlichen Akt. Der Tag, an dem Tine sterben soll, ist gekommen. Der Arzt, der die Handlung durchführen soll, wird vorstellig. Doch sei der doch sehr nonchalant gewesen, sagt Lotte Nys - und das sei noch diplomatisch ausgedrückt.
Der Arzt habe gewirkt, als verstehe er nicht die Tragik des Augenblicks. Nicht nur, dass er die komplett falschen Worte wählt, er scheint auch gar nicht wirklich vorbereitet zu sein. Einen Halteständer für den Infusionsbeutel hat er nicht dabei. Der Behälter, der die tödliche Infusion enthält, wird daraufhin einfach auf die Sessellehne gelegt, später fällt er Tine sogar auf das Gesicht. Pflaster, um die Nadel zu befestigen, hat der Arzt ebenfalls vergessen.
Und am Ende kommt das Nonplusultra der Taktlosigkeit: Die Eltern müssen selbst mit dem Stethoskop überprüfen, ob das Herz ihrer Tochter auch wirklich nicht mehr schlägt. "Unglaublich!", "pervers!", "unmenschlich", sagen die Schwestern mit bewegter Stimme.
Ein regelrechter Albtraum also. Zehn Jahre ist das inzwischen her. Seit zehn Jahren verlangt die Familie Antworten auf ihre zahlreichen Fragen. Das zuständige Aufsichtsgremium hat den Fall seinerzeit indes durchgewunken. Allerdings wurde die Akte viel zu spät dort eingereicht (nach 51 Tagen, gesetzlich vorgeschrieben sind vier), was Gegenstand des Prozesses sein wird.
Lebenslange Haftstrafe
Im Mittelpunkt stehen aber die drei Ärzte. Ihnen wird vorgeworfen, allzu leichtfertig mit dem Gesuch umgegangen zu sein. Der Vorwurf, der ihnen zur Last gelegt, ist aber durchaus schwerwiegend: Vergiftung. Man könnte auch Mord sagen, jedenfalls droht den Angeklagten jeweils eine lebenslange Haftstrafe. Und darüber wird jetzt also eine Geschworenen-Jury zu entscheiden haben.
Doch gehen Beobachter davon aus, dass es bei dem Prozess am Ende noch um viel mehr gehen wird. Gegner der Sterbehilfe, die die Legalisierung von 2002 seit jeher bekämpft haben, würden womöglich dieses Verfahren zum Anlass nehmen, um dem Euthanasie-Gesetz an sich auch den Prozess zu machen.
Hier droht jedenfalls die gesellschaftspolitische Debatte wieder aufzuflammen. "Das wäre nicht in unserem Sinne", sagte Sophie Nys 2016. Wir verlangen nicht die Abschaffung dieser gesetzlichen Möglichkeit, eher im Gegenteil. Angesichts des unumkehrbaren Charakters sollte man aber doch einige Punkte klarer ausformulieren.
Das Verfahren hat am Dienstagnachmittag mit der Zusammenstellung der Geschworenen-Jury begonnen. Der Prozess soll vier Wochen dauern.
Roger Pint