Fälle wie der umstrittene Freigang eines Untersuchungshäftlings im Mordfall Joe van Holsbeek sollen künftig nicht mehr möglich sein. Durch die Föderalregierung soll eine Gesetzesvorlage hinterlegt werden. Diese gewährleisten, dass die geplante Aktivität eines Häftlings durch einen Einspruch der Staatsanwaltschaft solange ausgesetzt wird, bis eine Entscheidung des Appellationshofes vorliegt.
Jugendschutzgesetz soll abgeändert werden
Das Jugendschutzgesetz soll abgeändert werden. Darauf einigten sich gestern die Föderalregierung und die Regierungen der Gemeinschaften und Regionen.