Wie Infrabel in einer Mitteilung erklärte, sei die Funktionsfähigkeit des Schienennetzes im Rahmen des Urteils in Frage gestellt worden. Das Berufungsverfahren habe jedoch keinen Einfluss auf die Schadensvergütungen für die Opfer.
Das Polizeigericht in Brüssel hatte die SNCB, Infrabel und einen Lokführer für das Zugunglück von Buizingen verantwortlich gemacht. Bei dem Unglück 2010 starben 19 Menschen, mehr als 300 wurden verletzt.
belga/cd