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Affäre Boël: Kassationshof weist König Alberts Einspruch ab

13.12.201909:0013.12.2019 - 18:06
Delphine Boël (Bild: Eric Lalmand/Belga)
Delphine Boël (Bild: Eric Lalmand/Belga)

Im Zusammenhang mit der Vaterschaftsklage von Delphine Boël hat der Kassationshof einen Revisionsantrag von König Albert II. abgewiesen. König Albert hatte schon im Mai dieses Jahres einen Gentest abgelegt. Das Ergebnis war aber bislang noch unter Verschluss, da die Anwälte des Königs Rechtsmittel eingelegt hatten.

Es ist eine regelrechte juristische Odyssee. 2013 hatte Delphine Boël ihre Vaterschaftsklage eingereicht. Eine erste Etappe war, von der Justiz feststellen zu lassen, dass der Ehemann ihrer Mutter nicht ihr Vater ist.

Jacques Böel, dessen Namen sie trägt, hatte sich dieser Prozedur nicht widersetzt. Und ein Gentest hat in der Tat bewiesen, dass er nicht der Vater ist. Nur hatte ein Brüsseler Gericht in erster Instanz dennoch geurteilt, dass Jacques Boël als ihr rechtlicher Vater zu betrachten sei, da zwischen den beiden über Jahrzehnte hinweg eine klassische Vater-Tochter-Beziehung bestanden habe.

Das Berufungsgericht hatte dieses Urteil aufgehoben. Und diese Entscheidung hatten die Anwälte des Königs vor dem Kassationshof angefochten. Es ist dieser Revisionsantrag, den das höchste Gericht des Landes jetzt verworfen hat.

Heißt also im Klartext: Damit ist offiziell festgestellt, dass Jacques Boël nicht der Vater von Delphine Boël ist. Und damit ist der Weg frei für die eigentliche Vaterschaftsklage gegen König Albert.

Der hatte ja schon eine Gen-Probe abgegeben, was der Kassationshof in seinem Entscheid ebenfalls als legitim betrachtet. Delphine Boëls Anwälte wollen jetzt vor Gericht die Bekanntgabe des Ergebnisses einklagen. Diese Prozedur kann bis zu einem Jahr dauern.

Von den Anwälten des Königs hieß es lapidar, dass ihr Mandant die Entscheidung zur Kenntnis nehme.

Roger Pint

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