Die Staatsanwaltschaft soll dann die Bezahlung einfordern können, ohne das Polizeigericht einzuschalten - wie das bisher gehandhabt wird.
Jedes Jahr werden fünf Millionen Protokolle ausgestellt. Jedes zehnte wird nicht bezahlt, auch nicht nach einer Mahnung. Das ist allerdings weniger als noch vor einigen Jahren. 2017 wurden 80 Prozent der Geldstrafen bezahlt, 2018 waren es 90 Prozent.
"Bei jeder Mahnung wird die Geldstrafe höher, und darauf wird der Verkehrssünder von vornherein hingewiesen", wie Edward Landtsheere vom Justizministerium erklärt.
Bezahlt ein Verkehrssünder auch dann nicht, informiert die Staatsanwaltschaft das Finanzministerium. Und das kann die Geldstrafe auf die fälligen Steuern aufschlagen oder auch vom Gehalt abziehen lassen. Außerdem wird die Geldstrafe bei jeder neuen Mahnung höher.
vrt/est