Demnach weigerte sich Skeyes, Kandidaten, die älter als 25 Jahre waren, zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. In einem Urteil von Ende November untersagt das Gericht Skeyes diese Vorgehensweise.
In einer Reaktion erklärte die Flugsicherung, dass die Sicherheit des Flugverkehrs über Belgien nicht zu hundert Prozent gewährleistet sei, wenn Kandidaten, die älter als 25 seien, eingestellt würden. Grund sei, dass ihre Leistungsfähigkeit ungenügend sei.
Skeyes hatte diese Altersgrenze auf Basis von wissenschaftlichen Studien eingeführt. Diese Studien hatten einen Zusammenhang zwischen Alter und Erlernen bestimmter Kompetenzen hergestellt.
belga/cd