Die vorzeitige Entlassung ist an strenge Auflagen gebunden. So darf sich Lelièvre beispielsweise nicht in den Provinzen Flämisch-Brabant, Limburg, Hennegau, Lüttich und Luxemburg sowie bestimmten Brüsseler Stadtteilen aufhalten. Dort leben unter anderem Opfer oder Angehörige von Opfern.
Auch muss der heute 48-Jährige eine Ausbildung aufnehmen oder einer geregelten Arbeit nachgehen. Außerdem darf er keinen Alkohol und keine Drogen konsumieren.
Michel Lelièvre war 2004 zu 25 Jahren Haft verurteilt worden, weil er Dutroux dabei geholfen hatte, die Mädchen An und Eefje sowie Sabine und Laetitia zu entführen. Inhaftiert war er seit 1996.
belga/rtbf/mh
Was fuer ein Fehler diesen Menschen vorzeitig aus der Haft zu entlassen.
Also Belgien wird für ihn wie ein Minenfeld sein. Nicht hier nicht da,darf er sich blicken lassen . Dann eine Wohnung und einen Ausbidungsplatz finden, wer nimmt den solch einen Menschen auf ? Schlussendlich wieder ins Gefängnis.Gut so!!!