Damit haben die Anwälte von Boël einen Etappensieg errungen. Das Urteil wird allerdings erst am 13. Dezember verkündet.
Albert II. hatte im Februar Berufung eingelegt gegen den Gerichtsbeschluss, der ihn zu einem DNA-Test verpflichtet hatte. Den Test hat Albert Ende Mai schließlich gemacht.
Das Ergebnis wird aber erst bekanntgegeben, wenn alle Einspruchsverfahren abgeschlossen sind.
b/rtbf/sh