Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des föderalen Ombudsmannes, die am Montag dem Parlament vorgelegt werden soll. Diese unabhängige Institution behandelt Klagen von Bürgern in Bezug auf föderale Verwaltungen.
Dem Bericht zufolge sind systematische Nackt-Durchsuchungen illegal. Die Gefängnisse würden nicht der Frage nachgehen, ob solche Durchsuchungen wirklich nötig seien.
Manchmal werde die damit einhergehende Demütigung der Gefangenen bis zum Äußersten betrieben. Der Dienst fordert die Gefängnisverwaltungen dazu auf, dieser Praxis ein Ende zu setzen.
belga/cd