Eine falsche Überweisung kann man nicht rückgängig machen. Und die Bank kann es auch nicht. Sobald man eine Überweisung bestätigt, ist sie endgültig.
Die gute Nachricht ist aber, dass man bei einer falschen Überweisung das Recht hat, sein Geld zurückzubekommen. Aber man muss sich selbst darum kümmern.
Wer den falschen Empfänger ausgewählt hat oder einen zu hohen Betrag überwiesen hat, sollte die Person oder das Unternehmen umgehend bitten, den Betrag zurück zu überweisen.
In der Regel passiert das zügig. Laut Banken-Dachverband Febelfin ist das zumindest bei Energieversorgern und Behörden kein Problem. Sie sind sogar häufig mit falschen oder doppelt ausgeführten Überweisungen konfrontiert und zahlen diese auch schnell zurück.
Unbekannter Empfänger
Wenn man eine falsche Kontonummer eingegeben hat, es keine Fehlermeldung gab und man den falschen Empfänger gar nicht kennt, wendet man sich am besten an die eigene Bank. Sie wird für ihren Kunden herausfinden, an wen das Geld überwiesen wurde und kann dann die Kontaktdaten mitteilen.
Die Bank wird dabei so gut wie möglich helfen. Das heißt aber nicht, dass sich die Bank um alles Weitere kümmert. Die Bank verhält sich da neutral. Sobald man die Kontaktdaten hat, muss man persönlich eine Rückerstattung anfordern.
Um Diskussionen zu vermeiden, ist es aber immer besser, bei jeder Überweisung den Namen und die Adresse des Empfängers anzugeben. Somit ist auch bei einer falschen Kontonummer klar sichtbar, wer der eigentliche Empfänger ist.
Zur Not: Aufforderung per Einschreiben
Erhält man die falsch überwiesenen Beträge trotz Aufforderung nicht zurück, dann muss man nicht verzweifeln, denn der Empfänger des Geldes ist gesetzlich verpflichtet, diese Geldsumme zurückzuerstatten.
Wenn er das nach Aufforderung nicht macht, sollte man der Person oder dem Unternehmen einen Einschreibebrief schicken - mit der Aufforderung, den Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erstatten.
Sollte selbst das nichts bringen, kann man die Gegenpartei mit einem Anwalt dazu bringen, die Geldsumme zurückzugeben. Im schlimmsten Fall muss man das Geld vor Gericht zurückfordern. Grundsätzlich wird die Gegenpartei gezwungen, das Geld zurückzugeben.
Wer zuvor erfolglose Versuche unternommen hat, kann auch Zinsen auf den fälligen Betrag verlangen. Aber so weit dürfte es eigentlich nicht kommen. Denn da fallen ja für die Gegenpartei auch Anwalts- und Gerichtskosten an.
hln/febelfin/mz/km