Fast alle Fraktionen stimmten für die Abschaffung, lediglich die Grünen enthielten sich. Noch verjähren schwere sexuelle Straftaten nach 15 Jahren. Die Frist beginnt, sobald das Opfer die Volljährigkeit erreicht hat.
Anwaltsvereinigungen und Gewerkschaften der Magistrate sehen den Vorstoß kritisch. Sie warnen vor einem neuen emotional aufgeladenen Gesetz. Es sei zu befürchten, dass dadurch das Risiko für Fehlurteile, aber auch falsche Anschuldigungen steige.
Opfervertreter fordern bereits seit langem die Abschaffung der Frist, weil die Opfer oft erst Jahre später über den sexuellen Missbrauch sprechen können.
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