Nur in Ausnahmefälle kann der Arzt entscheiden, dass das Rezept länger gültig bleiben soll. Das muss er auf dem Rezept vermerken.
Bisher galt die Drei-Monats-Frist nur für die Rückerstattung durch die Krankenkassen.
rtbf/vrt/sh
Für ärztliche Rezepte gilt seit Freitag eine Frist. Rezepte bleiben in der Regel drei Monate lang gültig. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht eingelöst, verfallen sie.
Nur in Ausnahmefälle kann der Arzt entscheiden, dass das Rezept länger gültig bleiben soll. Das muss er auf dem Rezept vermerken.
Bisher galt die Drei-Monats-Frist nur für die Rückerstattung durch die Krankenkassen.
rtbf/vrt/sh