Die Anwälte hatten fünf externe Psychiater vorgeschlagen, die mit der Erstellung des neuen Gutachtens über das Persönlichkeitsbild von Dutroux beauftragt werden könnten. Dieses Gutachten soll feststellen, ob Dutroux weiter eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt oder ob er sich gewandelt hat. Je nach Ergebnis könnte das Gutachten dann ein erster Baustein für Dutrouxs Anwälte sein, um seine Freilassung zu fordern.
Die Zeitung Gazet van Antwerpen ist heute deutlich in ihrem Urteil zu dem Richterspruch. In ihrem Leitartikel heißt es: "Die Entscheidung des Gerichts ist schwer zu verdauen. Dutroux hat es nicht verdient, dass man sich erneut mit ihm beschäftigt. Er ist ein gefährlicher Psychopath. Die Erstellung eines neuen Gutachtens ist kein Dienst am Rechtsstaat. Sie ist vielmehr eine weitere Qual, die den Opfern von Dutroux und ihren Familien zugemutet wird."
Rein emotional werden sich viele diesem Urteil anschließen. Marc Dutroux, der Kindermörder, ist für viele Menschen nicht nur in Belgien die Verkörperung des Bösen schlechthin.
Doch Richter entscheiden nicht nach ihrem Gefühl. Sie müssen sich an Gesetze halten. Und im Fall Dutroux verwiesen sie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das besagt, dass Menschen, die zu lebenslanger Haft verurteilt sind, das Anrecht darauf haben, eine Perspektive für ihre Freilassung zu bekommen.
Die Erstellung eines neuen Gutachtens über Dutroux ist so eine Perspektive. Bruno Dayez, einer von Dutrouxs Anwälten, zeigte sich dann auch zufrieden über die Entscheidung der Richter und wehrte sich gleichzeitig gegen die zuvor schon erhobenen Vorwürfe an ihn und seine Kollegen, überhaupt um ein neues Gutachten gebeten zu haben.
Dayez sagte: "Auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft hat das Strafvollzugsgericht heute unserer Bitte entsprochen. Wir haben um eine ganz bestimmte Sache gebeten und - anders, als man hören konnte - ist diese Bitte vollkommen legitim und im Interesse aller betroffenen Parteien. Bei dem Gutachten gehe es zunächst darum, den Mann zu beurteilen, der Dutroux heute sei, sagte sein Anwalt auch. "Damit wir wissen, mit wem wir es zu tun haben."
Anwalt Dayez ist sich aber selbst im Klaren, dass die Chance auf eine Freilassung von Dutroux äußerst gering ist, selbst wenn das neue psychiatrische Gutachten zu dem Schluss käme, dass Dutroux sich geändert habe. Zwischen den Zeilen lässt er dann auch erkennen, dass er mit dem Gutachten auch durchaus andere Ziele verfolgt. Eins davon ist die Forderung nach besseren Haftbedingungen.
Wenn deutlich werden könnte, dass Dutroux sich zumindest etwas gebessert habe oder die Experten zu dem Schluss kämen, dass die Haftbedingungen doch eigentlich unhaltbar seien, könnte man versuchen, daran etwas zu ändern. "Die Frage nach seinen Haftbedingungen bleibt bestehen", so der Anwalt. "Ich gebe mich nicht damit zufrieden, den Mann in einem völlig isolierten Raum dahin siechen zu sehen. Ich bin der Meinung, dass seine Haftbedingungen unerträglich sind – unabhängig von der Entscheidung über eine vorzeitige Haftentlassung."
Durch die Gespräche mit den Psychiatern werde Dutroux auch dazu veranlasst, seine Sicht der Dinge zu den damaligen Ereignissen darzustellen - laut Dutrouxs Anwalt auch eine wichtige Sache. Denn mit den Aussagen könne man etwas anfangen - nicht nur vor Gericht.
"Damit die Familien der Opfer ihren Frieden mit der Sache schließen können, glaube ich, dass es wichtig wäre, eines Tages einen Brief an diese Familien schreiben zu können, in der die Dinge aus seiner Sicht zusammengefasst werden. Seine Wahrheit", glaubt Dayez.
Dabei ist es durchaus nicht sicher, dass die Familien der Dutroux-Opfer an so einem Brief interessiert sind. Von der unverbesserlichen Schlechtigkeit Dutrouxs ist zumindest der Vater der ermordeten Eefje bis heute überzeugt. Er verweist darauf, dass Dutroux vor seinen schlimmsten Taten schon einmal wegen Kindesentführung und Vergewaltigung im Gefängnis saß.
"Dutroux wird sich niemals ändern", ist sich Jean Lambrecks sicher. "Er hat seinen Charakter, so ist er halt. Er war schon einmal für seine Taten verurteilt worden. Und dann wurde es nur noch schlimmer."
Kay Wagner
Gebt ihm mehr "Freiheiten" im Gefaengnis , dass war es dann aber auch!
Ein neues psych.-Gutachten ist wie Lottospielen, man kann Glueck haben, die Wahrscheinlichkeit, dass es "schief" geht ist um ein vielfaches groesser!
Dieser Mensch war , ist und bleibt gefaehrlich, infolge sollte seine Wohnanschrift eine "geschlossene" Justizvollzugsanstalt bleiben.