Zu Kinderschänder Marc Dutroux wird es ein neues psychiatrisches Gutachten geben. Das hatten seine Anwälte beantragt. Das Brüsseler Strafvollstreckungsgericht hat dem am Montag zugestimmt. Die Richter berufen sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Urteil besagt, dass Gefangene, die wie Dutroux zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, die Möglichkeit auf eine Neubewertung ihrer Persönlichkeit und Gefährlichkeit bekommen müssen. Die Staatsanwaltschaft ist mit der Anfertigung eines neuen Gutachtens über Dutroux einverstanden.
Dutroux sitzt seit 23 Jahren wegen mehrfachen Mordes und Kindesmissbrauchs in Haft. Bisher hatten Gutachter Dutroux unter anderem als manipulativen Psychopathen eingestuft. Laut dessen Anwälten hat sich Dutrouxs mentaler Zustand aber durch die jahrelange Isolation in der Haft geändert. Das bislang letzte Gutachten dieser Art für Dutroux war vor fünf Jahren im Gefängnis von Nivelles erstellt worden.
Mit einer positiveren psychiatrischen Einschätzung gäbe es für Dutroux eine Chance, unter Auflagen vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Dazu müssten aber noch weitere Bedingungen erfüllt sein - unter anderem eine Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Drei psychiatrische Experten sollen in den kommenden Monaten einschätzen, ob noch eine Gefahr von Marc Dutroux ausgeht. Ihre Hauptaufgabe wird darin bestehen festzustellen, ob sich die Persönlichkeit von Marc Dutroux geändert hat. Ist er immer noch der gefährliche Mann, der in Freiheit wieder Kinder entführen, quälen und töten würde? Oder hat sich seine Persönlichkeit entwickelt, und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft könnte bei entsprechender Begleitung klappen, ohne dass Dutroux wieder eine Gefahr für andere Menschen darstellt? Die Psychiater haben bis zum 11. Mai kommenden Jahres Zeit, ihr Gutachten abzuliefern.
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