Eine Studie der Selbstständigengewerkschaft Unizo hat herausgefunden, dass 14 Prozent der Selbstständigen nur über ein Einkommen verfügen, das unterhalb der Armutsgrenze liegt. Bei Arbeitnehmern sind das beispielsweise nur vier Prozent. Noch schlimmer dran sind allerdings die Arbeitsuchenden, dort liegt das Einkommen bei jedem zweiten (49 Prozent) unterhalb der Armutsgrenze.
14 Prozent der Selbstständigen - damit liegt Belgien noch unterhalb des EU-Durchschnitts von 22 Prozent. Aber die Situation könnte sich auch in Belgien verschlechtern. 2019 wird die Zahl der Konkurse wohl ein Rekordniveau erklimmen. Oft betroffen sind dabei Kleinstunternehmer, vor allem im Horeca- und Bausektor.
Konkursverfahren
Unizo plädiert dafür, dass das Konkursverfahren vereinfacht wird. Es gibt da auch schon erste Ansätze. So gab es 2018 bereits eine Reform der Gesetzgebung. Schulden können am Ende der Konkursprozedur schneller erlassen werden. So können Unternehmer, insofern klar ist, dass sie nicht betrügerisch unterwegs sind, schneller wieder etwas Neues aufbauen.
Allerdings - und das ist laut Unizo der Haken - muss der Selbstständige den Schuldenerlass aus eigener Initiative beim Handelsgericht beantragen. Und dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Konkurserklärung eingereicht werden. Das ist für viele sehr knapp, gerade in einer solch schwierigen Zeit.
Hinzu kommt, dass insolvente Selbständige und Unternehmer gerade in dem Moment keine oder nur sehr wenig finanzielle Mittel haben, um sich einen Anwalt leisten zu können.
Deswegen wäre es für Unizo logischer, wenn nicht der Selbstständige diesen Antrag selbst aktiv stellen muss, sondern dass das Handelsgericht bei jedem Konkursurteil automatisch auch urteilt, ob Schulden erlassen werden können oder nicht.
morgen/vk/km