Bislang konnte sexueller Missbrauch an Minderjährigen nur bis 15 Jahre nach Erlangung der Volljährigkeit des Opfers juristisch behandelt werden. Um gültiges Gesetz zu werden, muss jetzt auch noch das Plenum der Kammer der Neuregelung zustimmen.
Schon öfter war die Aufhebung der aktuell noch gültigen Regeln angedacht worden, zuletzt unter der Regierung Michel. Damals sperrte sich noch die N-VA gegen ein solches Gesetz.
Jetzt ist die N-VA-Abgeordnete Valerie Van Peel gemeinsam mit dem SP.A-Vorsitzenden John Crombez dafür verantwortlich, dass das Gesetz zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Alle im Rechtsausschuss vertretenen Parteien stimmten für das Gesetz, außer die Grünen von Ecolo und Groen. Sie enthielten sich der Stimme, weil sie der Meinung sind, dass die Aufhebung der Verjährung nur einen rein symbolischen Wert hat.
Kritik auch von Anwälten
Diese Meinung vertreten auch die Anwaltsverbände Avocats.be und ASM. Sie glauben nicht, dass durch den Wegfall der Verjährung mehr Täter von sexueller Gewalt an Minderjährigen tatsächlich bestraft werden können. Nach 15 und noch mehr Jahren werde die Beweisführung schwierig.
Die Opfer riskierten, dass ein Prozess trotz der jetzt möglich werdenden Anklage doch nicht stattfinden werde – weil die Beweislage zu dürftig ausfallen könne. Ob das dann die Opfer zufrieden stellen werde, bezweifeln die Verbände in ihrer Kritik.
Kay Wagner