In der Vergangenheit gab es keine Höchstgrenze bei den Beträgen, die Geschäftsführer zahlen mussten, wenn eindeutig Fehler gemacht wurden. Das neue Gesetz sieht eine Höchstgrenze von zwölf Millionen Euro vor. Das berichten am Dienstag mehrere Tageszeitungen.
Die Haftungsbeschränkungen für die drei Unternehmen von Thomas Cook Belgien seien am 24. September in Kraft getreten. Davon ausgeschlossen seien alte Entscheidungen.
Die Konkursverwalter hatten zuvor erklärt, dass in letzter Minute noch fünf bis sechs Millionen Euro von Thomas Cook Belgien an die britische Gruppe überwiesen worden waren.
belga/cd